Informationen zum Fremdsprachenangebot

 

Englisch (erste Fremdsprache)

An Gesamtschulen wird Englisch als erste Fremdsprache verbindlich angeboten. Im Allgemeinen wird der Grundschulunterricht, beginnend mit der Jahrgangsstufe 3, fortgeführt.

Englisch ist ein Hauptfach und gehört bis zur Jahrgangsstufe 9 zum verbindlichen Fächerkanon der Mittelstufe. Wie in Deutsch und Mathematik auch, sind schriftliche Abschlussprüfungen abzulegen. Für den qualifizierenden Hauptschulabschluss A9Q (Durchschnitt ≤ 3,0) wird Englisch als Hauptfach gewertet, für den Hauptschulabschluss A9 (Durchschnitt ≤ 4,4) gilt Englisch als Nebenfach. Die schriftliche Prüfung wird dann nicht in den Abschluss eingerechnet.

In der Mittelstufe einer integrierten Gesamtschule sind sechs Jahre Englischunterricht verpflichtend, um den Mittleren Abschluss bzw. die Eignung für die gymnasiale Oberstufe zu erreichen. Eine schriftliche Abschlussprüfung für den Mittleren Abschluss A10 ist ebenfalls abzulegen.

Ziel ist es die Kompetenzstufe B1 zu erreichen. Der Europäische Referenzrahmen gilt als Grundlage für die Kompetenzstufen (A1, A2, B1, B2, C1, C2) und ist europaweit bekannt und anerkannt.

Das Lernen von Fremdsprachen hat eine hohe Bedeutung für das private und das berufliche Leben in einem gemeinsamen Europa und einer globalisierten Welt. Alexander Humboldt formulierte dazu: „Jede Sprache erschließt eine neue Welt.“

Englisch gilt als Lingua Franca. Französisch ist Sprache der Nachbarn, ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Europa. Spanisch ist Weltsprache und auch für den touristischen Gebrauch für viele interessant.

 

Französisch / Spanisch / Latein (zweite bzw. dritte Fremdsprache)

An integrierten Gesamtschulen in Hessen wird vorwiegend Französisch oder Spanisch, seltener Latein angeboten.

Das Unterrichtsangebot, d.h. der Wahlpflichtunterricht 1, beginnt mit der

7. Jahrgangsstufe. Die Einwahl ist für zwei Jahre verbindlich.

Die zweite Fremdsprache kann ab Jahrgangsstufe 9 erneut für zwei Jahre verbindlich fortgeführt werden. Sie kann aber auch abgewählt werden. Dann wird ein anderes Angebot aus dem Wahlpflichtbereich verbindlich.

Ab der Jahrgangsstufe 9 kann auch verbindlich mit der zweiten bzw. dritten Fremdsprache begonnen werden.

Bei der Entscheidung für eine zweite bzw. dritte Fremdsprache sind folgende Kriterien wichtig:

  • Arbeitsverhalten
  • Ausdauer und Motivation
  • Durchschnittliche Leistungen in Deutsch und Englisch, der ersten Fremdsprache. Das Lernen von Vokabeln ist existentiell, dafür ist wöchentlich Zeit einzuplanen.

Außerdem ist zu beachten, dass eine Abwahl nach zwei Lernjahren weitreichende Konsequenzen hat. Die Sprachkompetenz nach nur zwei Lernjahren verliert sich relativ schnell, bei vier Jahren kann auch mit großer Unterbrechung wieder schneller an die Grundkenntnisse angeknüpft werden.

Die Sprache, die nach Jahrgangsstufe 8 abgewählt wird, kann in der Oberstufe nicht neu begonnen werden. Konkret heißt das: Wird in der 7. Jahrgangsstufe Französisch belegt, dies nach der 8. Jahrgangsstufe abgewählt, kann es in der Jahrgangsstufe 11 nicht wieder belegt werden. Es muss eine andere Fremdsprache aus dem Angebot der Oberstufe gewählt werden.

An gymnasialen Oberstufen, wie z.B. der gemeinsamen Oberstufe der integrierten Gesamtschulen im Main-Kinzig-Kreis, dem Lichtenberg-Oberstufengymnasium, kann die zweite Fremdsprache auch in Jahrgangsstufe 11 begonnen werden. Diese ist dann verpflichtend bis zur Allgemeinen Hochschulreife.

Auch die zweite Fremdsprache ist auf dem Kompetenzniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens abzuschließen.

Eine Entscheidung ob und wann die zweite Fremdsprache gewählt wird, hängt von den o.g. Faktoren und auch von der Reife des Kindes ab. Sorgeberechtigte entscheiden über die Wahl des Wahlpflichtangebots. Die Beratung der Lehrkräfte sollte bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt werden.

 

Das Fremdsprachenangebot der KKS

Ab Jahrgangsstufe 7:

Im Wahlpflichtunterricht 1 wird Französisch angeboten. In Jahrgang 7 erfolgt dies ohne äußere Differenzierung, ab Jahrgangsstufe 8 wird auf zwei Niveaustufen differenziert in A- und B-Kursen unterrichtet.

Ab Jahrgangsstufe 9:

Im Wahlpflichtunterricht 2 wird Spanisch angeboten. Auch dieses Angebot erfolgt im ersten Jahr ohne äußere Kursdifferenzierung. Ab Jahrgangsstufe 10 erfolgt eine Differenzierung in A- und B-Kurse.