1. Grundsätzliches zum Fremdsprachenunterricht an hessischen Gesamtschulen in der Mittelstufe
  2. Angebot der KKS
  3. Wahlpflichtangebot für das Schuljahr 2018/19

 

1.Grundsätzliches zum Fremdsprachenunterricht an hessischen Gesamtschulen in der Mittelstufe

Englisch (1. Fremdsprache)

An fast allen Gesamtschulen wird Englisch als 1. Fremdsprache verbindlich angeboten. Im Allgemeinen wird der Grundschulunterricht, beginnend mit der Jahrgangsstufe 3 / 4, fortgeführt.

Englisch ist ein Hauptfach und gehört bis Jahrgangsstufe 9 mit dem Hauptschulabschluss zum verbindlichen Fächerkanon der Mittelstufe. Wie in Deutsch und Mathematik auch, sind schriftliche Abschlussprüfungen abzulegen. Für den qualifizierenden Hauptschulabschluss (A9q) (Durchschnitt 3,0 und weniger) wird Englisch als Hauptfach gewertet, für den Hauptschulabschluss (A9)(Durchschnitt 4,4 und weniger) gilt Englisch als Nebenfach. Die schriftliche Prüfung beim Hauptschulabschluss wird nicht in den Abschluss eingerechnet.

Sechs Jahre Englischunterricht sind in der Mittelstufe einer integrierten Gesamtschule verpflichtend, um den Mittleren Abschluss bzw. die Eignung für die gymnasiale Oberstufe zu erreichen. Eine schriftliche Abschlussprüfung für den Mittleren Abschluss ist ebenfalls abzulegen.

Als Kompetenzstufe ist B1 zu erreichen. Der Europäische Referenzrahmen gilt als Grundlage für die Kompetenzstufen (A1, A2, B1, B2, C1, C2) und ist europaweit bekannt und anerkannt.

Das Lernen von Fremdsprachen hat eine hohe Bedeutung für das private und das berufliche Leben in einem gemeinsamen Europa und einer globalisierten Welt. Alexander Humboldt formulierte dazu: „Jede Sprache erschließt eine neue Welt.“ Französisch ist Sprache der Nachbarn, ist wichtiger Wirtschaftsfaktor in Europa. Spanisch ist Weltsprache und auch für den touristischen Gebrauch für viele interessant. Englisch gilt als Lingua Franca.

 

Französisch / Spanisch / Latein (2. Fremdsprache)

An hessischen integrierten Gesamtschulen wird vorwiegend Französisch oder Spanisch, seltener Latein angeboten. Das Unterrichtsangebot, d.h. der Wahlpflichtunterricht I, beginnt mit der 7. Jahrgangsstufe. Die Einwahl ist für zwei Jahre verbindlich.

Die 2. Fremdsprache kann dann ab Jahrgangsstufe 9 erneut für zwei Jahre verbindlich fortgeführt werden. Sie kann aber auch abgewählt werden. Dann wird ein anderes Angebot aus dem Wahlpflichtbereich verbindlich.

Wichtig bei der Entscheidung für eine zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 7 sind folgende Kriterien:

  • Arbeitsverhalten
  • Ausdauer und Motivation
  • Durchschnittliche Leistungen in Deutsch und Englisch, der 1. Fremdsprache. Das Lernen von Vokabeln ist existentiell. Dafür ist wöchentlich Zeit einzuplanen.

Außerdem ist zu beachten, dass eine Abwahl nach zwei Lernjahren weitreichende Konsequenzen hat. Die Sprachkompetenz nach nur zwei Lernjahren verliert sich relativ schnell, bei vier Jahren kann auch mit großer Unterbrechung wieder schneller an die Grundkenntnisse angeknüpft werden. Die Sprache, die nach Jahrgangsstufe 8 abgewählt wird, kann in der Oberstufe nicht neu begonnen werden! Konkret heißt das: Wird in der 7. Jahrgangsstufe Französisch belegt, dies nach der 8. Jahrgangsstufe abgewählt, kann es in der Jahrgangsstufe 11 nicht wieder belegt werden. Es muss eine andere Fremdsprache aus dem Angebot der Oberstufe gewählt werden.

An einigen Schulen gibt es noch das Angebot der 3. Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 9.

An gymnasialen Oberstufen, wie z.B. der gemeinsamen Oberstufe der IGSn im Main-Kinzig-Kreis, dem Lichtenberg-Oberstufengymnasium, kann die zweite Fremdsprache auch in Jahrgangsstufe 11 begonnen werden. Diese ist dann verpflichtend bis zur Allgemeinen Hochschulreife.

Eine Entscheidung ob und wann die 2. Fremdsprache gewählt wird, hängt von den o.g. Faktoren – auch von der Reife der Schülerin/des Schülers ab.

Eltern entscheiden über die Wahl des Wahlpflichtangebots. Die Beratung der Lehrkräfte sollte bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt werden.

 

2. Das Angebot der KKS

Im Wahlpflichtunterricht I, ab Jahrgangsstufe 7, wird Französisch angeboten. In Jahrgang 7 erfolgt dies ohne äußere Differenzierung, ab Jahrgangsstufe 8 wird auf 2 Niveaustufen differenziert (A und B Kurse).

Ab Jahrgangsstufe 9 kann Spanisch belegt werden. Auch dieses Angebot erfolgt im ersten Jahr ohne äußere Kursdifferenzierung. Ab Jahrgangsstufe 9 erfolgt eine Einteilung in A- und B-Kurs.

Auch die 2. Fremdsprache ist auf dem Kompetenzniveau B1 des Europäischen Referenzrahmens abzuschließen.

3. Wahlpflichtangebot Schuljahr 2019/20