Förderung

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Term Definition
Förderung

Das Hessische Schulgesetz, §3 (link), Abschnitt 6 lautet wie folgt:(6) Die Schule ist so zu gestalten, dass die gemeinsame Erziehung und das gemeinsame Lernen aller Schülerinnen und Schüler in einem möglichst hohen Maße verwirklicht wird und jede Schülerin und jeder Schüler unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage in der körperlichen, sozialen und emotionalen sowie kognitiven Entwicklung angemessen gefördert wird. Es ist Aufgabe der Schule, drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken.

Im konkreten Schulalltag heißt das für die KKS das Lernen eng zu begleiten, Rückmeldung zu geben, Lernhaltung fördern und stärken, Förderangebote für alle Leistungsstufen zu machen.

Bei drohendem Leistungsversagen sind Förderpläne aufzustellen.