Hier finden Sie die Pratika-Termine für die Jahrgänge 8 und 9.

Die jeweiligen Praktikumsschreiben werden zeitnah unter Downloads/Berufsorientierung eingestellt

und können dann von Ihnen runtergeladen werden.

 

Termine:

 

Schuljahre 2023/24:

Praktikum 9:

09.10.2023 bis 20.10.2023

 

Praktikum 8:

06.05.2024 bis 17.05.2024

 

Schuljahre 2024/25:

Praktikum 9:

30.09.2024 bis 11.10.2024

 

Praktikum 8

05.05.2025 bis 16.05.2025

 

Schuljahre 2025/26:

Praktikum 9:

22.09.2025 bis 02.10.2025

Nutzungsordnung KKS-IT-Services für Schülerinnen und Schüler, Version 1.0 vom 01.07.2021

Nutzungsordnung für die IT-Services der Käthe-Kollwitz-Schule Langenselbold

1. Präambel

Die Käthe-Kollwitz-Schule Langenselbold, im Folgenden KKS genannt, stellt kostenlos eine Vielzahl von Hard- und Software sowie technische Dienste, im Folgenden IT-Services genannt, für die Nutzung innerhalb der Schulgemeinde und insbesondere für digital gestützten Unterricht zur Verfügung. Damit diese IT-Services dauerhaft aufrechterhalten werden und nachhaltig in der Schulgemeinde wirken können, muss damit sachgemäß und verantwortungs-bewusst umgegangen werden. Die nachfolgenden Regelungen setzen daher Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen Umgang und für eine gleichzeitig klare Abgrenzung zur unsachgemäßen Nutzung. Ziel unserer Schule ist es, die Verwendung von personenbezogenen Daten unserer Schülerinnen und Schüler auf das erforderliche Maß zu minimieren, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestmöglich zu schützen.

2. Geltungsbereich

Die Regelungen dieser Nutzungsordnung gelten für alle Schülerinnen und Schüler der KKS, die direkt und indirekt mit den Services arbeiten.

Die Nutzung der IT-Services Internet und Schul-Cloud (Abschnitt 6 und 7) mit privaten Endgeräten setzt die freiwillige Zustimmung zur „Erklärung zur Nutzung der IT-Services Internet und Schul-Cloud“ (Anlage 1) voraus.

3. Endgerätenutzung

Unter den Begriff „Endgeräte“ fällt hierbei sämtliche im Eigentum der KKS oder des Schul-trägers zur Nutzung an den KKS zur Verfügung gestellte Hardware wie unter anderem: PCs, Notebooks, Tablets, Monitore, Rechner-Peripherie wie Tastaturen, Mäuse und Eingabestifte, Drucker, Beamer, Active-Boards, Kopierer, Server, Netzwerkhardware, USB-Sticks, u.a.

Die Nutzung der Endgeräte hat sachgerecht und verantwortungsvoll zu erfolgen. Mutwillige Zerstörung, das Zufügen von Schäden jeglicher Art (auch fahrlässig) oder zweckentfremdete Nutzung haben zu unterbleiben. Die Manipulation der Endgeräte ist nicht gestattet.

Eine Nutzung der Geräte außerhalb der Schulgebäude und Schulgeländes ist grundsätzlich nicht gestattet, kann aber für unterrichtliche Zwecke im Einzelfall (z. B. bei Notebooks) durch die Lehrkräfte genehmigt werden.

Für Schäden oder Defekte an den Geräten können verursachende Nutzer haftbar gemacht werden. Dies gilt nicht für Defekte, die im Rahmen des normalen Endgeräteverschleißes auftreten.

4. Softwarenutzung

Unter den Begriff „Software“ fallen alle Programme, Apps, Dateien, Datenbanken und andere zusammenhängende Code- und/oder Datenmengen, die auf den Geräten bzw. Endgeräten gespeichert, ausgeführt oder verwendet werden können.

Die Nutzung der Software hat sachgerecht und verantwortungsvoll zu erfolgen. Erstellen, Ausführen, Abspeichern (auch flüchtig im Arbeitsspeicher) oder andere denkbare Nutzungsformen von Schadsoftware sind ausdrücklich nicht gestattet. Hierzu zählen u. a. Virenpro-gramme, Trojaner, Malware jeglicher Art, Software zum Ausspähen von Nutzern, Geräten oder Netzwerken oder Spamming-Programme.

Das Abspeichern von illegaler Software, von nicht im Unterricht verwendeten Spielen, Musik-stücken oder Filmen ist untersagt. Dies gilt sowohl für die Ablage auf den Schulservern, der Schul-Cloud, den Lernplattformen oder auf lokalen Systemen (PCs, Notebooks, Tablets), als auch für die flüchtige Ablage auf austauschbaren Medien wie CDs, DVDs, Blue Rays, USB-Sticks o. ä. Die Verwendung illegaler Software ist ausdrücklich untersagt.

Die Speicherung von unterrichtlich genutzten Daten auf den Schulservern, der Schul-Cloud oder auf Lernplattformen ist möglich. Hierzu richten die KKS, teilweise in Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Nutzern eigene Speicherablagen ein, auf die die Nutzer selbst und die von den KKS bzw. dem Schulträger beauftragten Administratoren haben. Darüber hinaus gibt es Speichermöglichkeiten für Kollaboration (Teamarbeit), auf die mehrere Nutzer gleichzeitig Zugriff zu unterrichtlichen oder verwaltungstechnischen Zwecken haben. Die Speicherung von Dateien auf den Schulservern ohne schulischen Zweck ist unzulässig.

Zum Schutz der Daten, der Nutzer und der Netzstruktur setzen die KKS bzw. der Schulträger spezielle Programme für die Filterung und Entfernung von Schadsoftware und Viren ein. Die Modifizierung, die Umgehung, Außerkraftsetzung oder Entfernung dieser Verfahren ist – wie jede Veränderung der Daten- oder Netzwerkstruktur – nicht gestattet.

Die Installation von Software auf schuleigener Hardware erfolgt ausschließlich durch die von der Schulleitung benannten Administratoren oder durch den Schulträger. Installationen von anderen Personen sind ausdrücklich untersagt. Ausnahmen von dieser Regel können von der Schulleitung und den Administratoren genehmigt werden.

5. Nutzung der Netzwerke, Passwortschutz

Bei der Nutzung der Netzwerke gelten die unter 4. getroffenen Regelungen entsprechend. Hierbei ist es unerheblich, ob die Nutzung über die kabelgebundenen Netzwerkteile erfolgt oder über die von den KKS bzw. dem Schulträger eingerichteten Funknetze (WLAN).

Die Netzwerke dürfen nicht dazu verwendet werden, andere Nutzer oder die Netzwerkstruktur auszuspähen oder hierüber Schaden jedweder Art anzurichten.

Alle Netzwerkzugriffe sind benutzerspezifisch durch Passwörter geschützt. Es müssen Passwörter verwendet werden, die aus mindestens acht Zeichen bestehen, von denen mindestens eines jeweils ein Sonderzeichen und eines eine arabische Zahlenziffer sein muss. Es muss Groß- und Kleinschrift verwendet werden. Weitere Anforderungen an die Passwörter können durch die jeweilige Software (z. B. Schulportal Hessen, Office365) definiert werden.

Die Zugangsdaten sind von den Nutzern selbst zu vergeben und unterliegen der strikten Geheimhaltung. Die Nutzer sind selbst für die Geheimhaltung der Zugangsdaten sowie dem Schutz dieser Daten gegen den Zugriff durch Dritte verantwortlich. Wird ein Passwort wissentlich oder unwissentlich weitergegeben, haften die KKS bzw. der Schulträger nicht für evtl. Schäden, die daraus entstehen können (Datendiebstahl, unbefugtes Eintreten in Administrationsbereiche, Zerstörung der Netzstruktur etc.). Haben Nutzer die Vermutung, dass Zugangsdaten an Dritte gelangt sind, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich der Schulleitung zu melden, damit die Schulleitung in Absprache mit den Administratoren ggf. Schutzmaßnahmen einleiten kann. In einem solchen Fall sind die Zugangsdaten sofort zu ändern. Zugangsdaten sollen nicht in den Schulnetzen selbst gespeichert werden.

6. Rechte und Pflichten bei der Nutzung des IT-Service „Internet“

Die Schulnetze der KKS sind über den IT-Service Internet an das weltweite Datennetz angebunden. Das Internet kann sowohl über die festinstallierten (kabelgebundenen) Netze als auch über die Funknetze grundsätzlich von allen Nutzern erreicht werden. Die Nutzung des Internets über die Anbindung der KKS ist grundsätzlich nur zu schulischen Zwecken erlaubt. Die private Internetnutzung ist ausschließlich im Rahmen des Abschnitts „Sonderregelungen für die WLAN-Nutzung, BYOD“ gestattet.

Verbotene Nutzung

Die KKS sind nicht für die im Internet zur Verfügung stehenden Daten und Angebote verantwortlich. Eine Haftung wird damit ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme oder Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, Volksverhetzung, illegalen Diensten, internetbasierten Verschleierungs- oder Chiffrierungssystemen, pornografischen, ver-fassungswidrigen oder anderen unerwünschten Inhalten ist untersagt. Hierzu gehören auch beispielsweise das Erstellen und das Veröffentlichen von kompromittierenden Fotos, Videos oder Audiodaten oder andere Maßnahmen der öffentlichen Zurschaustellung oder Verspottung Dritter oder die missbräuchliche Nutzung von Material, welches dem Urheberrecht unterliegt. Zur Vermeidung solcher Nutzungen behalten sich die KKS vor, die Netze und den Internetzugang durch Verwendung speziell hierfür vorgesehener Programme zu filtern.

Die Nutzung von kostenpflichtigen Diensten des Internets zu Lasten der KKS ist untersagt.

Protokollierung des Datenverkehrs

Zugriffsdaten auf das Internet werden zum Zwecke der Beweisführung (siehe Abschnitt 8 „Haftung für Zuwiderhandlungen“) dokumentiert, nicht aber die einzelnen Inhalte der besuchten Seiten. Die KKS bzw. deren beauftragte Dienstanbieter sind berechtigt, den Daten-verkehr während der Internetnutzung im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu unterrichtlichen Zwecken zu speichern und zu kontrollieren.

Die entsprechend dem Abschnitt „Sonderregelungen für die WLAN-Nutzung, BYOD“ erlaubte Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internets zu privaten Zwecken kann ebenfalls einer inhaltlichen Kontrolle und Protokollierung durch die KKS oder deren beauftragte Dienstanbieter unterliegen. Daher ist die Einwilligung zu dieser Kontrolle und zur Protokollierung Voraussetzung für die Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internets zu privaten Zwecken. Die Nutzer können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist die Nutzung der IT-Einrichtungen und des Internets zu privaten Zwecken nicht mehr gestattet.

Die protokollierten Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwer-wiegenden Missbrauchs der schulischen IT-Services begründen. Die KKS oder von ihr beauftragte Personen werden von ihrem Einsichtsrecht nur stichprobenartig oder im Einzelfall in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen.

Sonderregelungen für die WLAN-Nutzung, BYOD

Die Nutzung der Funknetzwerke (WLAN) durch private Endgeräte (Bring your own device, „BYOD“) ist ausschließlich zu schulischen Zwecken gestattet. Die während des Schulbesuchs nicht vollständig vermeidbaren privaten Hintergrundverarbeitungen, wie z. B. die Synchroni-sierung von Chat-oder Mailclients, sind auf eine minimale Datentransferrate zu begrenzen.

Die KKS halten zum Zweck des Betriebs privater Endgeräte insbesondere Funknetze vor, die von allen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nutzungsordnung gängigen Plattformen wie Windows, Mac-OS, Linux, Android und iOS erreicht und benutzt werden können. Ein Anspruch auf Nutzung oder Bereitstellung kann hiervon nicht abgeleitet werden.

Die Nutzer sind für die Filterung von Viren und Schadsoftware auf ihren privaten Endgeräten sowie den pfleglichen und sachgerechten Umgang mit ihren privaten Endgeräten selbst verantwortlich. Die KKS haften nicht für Schäden an den privaten Endgeräten.

7. Rechte und Pflichten bei der Nutzung des IT-Service „Schul-Cloud“

Nutzerverhalten in der Cloud, Datenschutz

Die KKS stellen in Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis den Schülerinnen und Schüler den IT-Service Schul-Cloud auf Basis des Software-Pakets „Microsoft 365“ zur Verfügung.

Die Microsoft-Cloud gilt nach Auffassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als datensicher. Ausführliche Informationen können unter folgendem Link in der jeweils aktuellen Fassung abgerufen werden: http://www.microsoft.com/de-de/trustcenter/Compliance/default.aspx (hier bitte „Microsoft 365“ auswählen).

Die Teilnahme am IT-Service Schul-Cloud ist freiwillig und muss speziell durch die Unterschrift der Nutzer bzw. deren Erziehungsberechtigten bestätigt werden.

Weitergabe von Daten

Zum Betrieb des IT-Service Schul-Cloud ist es erforderlich, dass sich die Nutzer über ein webbasiertes Einstiegsportal der Cloud gegenüber identifizieren. Eine weitere personenbe-zogene Speicherung von Daten wird weder von den KKS noch von Microsoft veranlasst. Die Nutzer haben dennoch die Möglichkeit, ihre Nutzerdaten in der Cloud um private Daten wie Adressdaten o. ä. zu ergänzen. Das Ausfüllen solcher Datenfelder innerhalb der Cloud wird für den Betrieb nicht benötigt und geschieht auf rein freiwilliger Basis. Weder die KKS noch der Cloud-Betreiber ist für eine missbräuchliche Nutzung dieser Möglichkeiten haftbar zu machen.

Private Nutzung

Microsoft bietet die Möglichkeit, die jeweils aktuelle Version des Software-Pakets „Microsoft 365“ auf bis zu fünf privaten Rechnern (z. B. Notebooks, PCs, oder MAC-Computer) und weiteren fünf mobilen Geräten (z. B. Smartphones, Tablets) kostenlos zu installieren. Es ist gestattet, das Office-Paket auch auf Geräten von Familienmitgliedern (nicht fremden Personen) zu installieren und zu verwenden. Das Software-Paket „Microsoft 365“ kann und darf daher außerhalb des Schulnetzwerkes zu privaten Zwecken benutzt werden. Hierbei sind die Nutzer für den Inhalt der zu speichernden Informationen und Inhalte selbst verantwortlich. Bei der privaten Nutzung der Cloud sind die in dieser Nutzungsordnung genannten Regeln sinngemäß anzuwenden. Der Cloud-Speicher darf ausschließlich zur Ablage schulischer Dateien und Informationen verwendet werden. Verstößt ein Nutzer gegen diese Regelung, können weder die KKS noch der Betreiber der Cloud hierfür haftbar gemacht werden. Der Ausschluss von Cloud-Diensten oder gar eine zivil- oder strafrechtliche Verfolgung bleibt hiervon unberührt.

Die Nutzer sind für die Freigabe ihrer Daten für Dritte selbst verantwortlich. Für Schäden aus einer fehlerhaften Freigaberegelung durch die Nutzer können weder der Betreiber der Cloud noch die KKS haftbar gemacht werden.

Schulisches Mailpostfach

Die Cloud bietet allen Nutzer ein eigenes schulisches Mailpostfach. Damit kann die durchgehende Kommunikation zwischen allen Mitgliedern der Schulgemeinde sichergestellt werden. Die Nutzung des Mailpostfaches ist für die Kommunikation zu schulischen Themen daher verpflichtend. Zur Verpflichtung gehört auch die regelmäßige Bearbeitung der neuen Nachrichten. Diese muss fallbezogen zeitnah erfolgen, mindestens jedoch einmal pro Schultag und jeweils einmalig am letzten Freitag vor Ende der Ferien. Die Nutzung des schulischen Mailpostfach ist ausschließlich zu schulischen Themen gestattet.

Beendigung der Cloud-Berechtigung

Das Recht, den IT-Service „Schul-Cloud“ im Sinne der vorangehenden Regelungen zu nutzen, erlischt mit dem Verlassen der KKS.

AGBs und Bestimmungen des Cloud-Betreibers

Die Regelungen der AGBs und Nutzungsbedingungen der Firma Microsoft gelten entsprechend und sind von dieser Nutzungsordnung unabhängig.

8. Haftung für Zuwiderhandlungen

Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Ausschluss von der Nutzung der IT-Services auch weitere Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben:

  • Mündliche oder schriftliche Verwarnung, ggf. Benachrichtigung der Erziehungs-berechtigten
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Strafanzeige bei strafbaren Handlungen
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Die KKS und die von ihr eingesetzten Administratoren sind im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung berechtigt und verpflichtet, Beweisdaten zu rechts-relevanten Verstößen zu sammeln und an die für die Ermittlung zuständigen Stellen und Behörden weiterzuleiten. Hierzu gehören auch die Nutzeraktionen im Internet. Die Ahndung von rechtsrelevanten Verstößen durch die hierfür vorgesehenen staatlichen Stellen (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte) ersetzen nicht die Ahndung der Ansprüche der KKS gegen die Verursacher.

Die KKS und deren beauftragte Anbieter von IT-Services sind nicht haftbar für Schäden, die aus der missbräuchlichen Nutzung der Schulnetze und/oder des Internets im Sinne dieser Nutzungsordnung erfolgen. Dies bezieht sich auf alle Schäden aus der Nutzung von sämtlicher gestellter oder privater Hard- und Software sowie des Internets und der Funknetze.

Die KKS und deren beauftragte Anbieter von IT-Services sind von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung durch Nutzer beruhen.

Ungeachtet der hier getroffenen Regelungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des UrhG, des BGB, der DSGVO, des BDSG, des HDSIG, des JuSchG, dem JMStV, des StGB und anderer Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit dieser Nutzungsordnung direkt oder indirekt berührt sein könnten.

9. Änderung dieser Nutzungsordnung

Die KKS haben das Recht, diese Nutzungsordnung zu ändern. Die Änderungen werden durch Aushang in der Schule oder digitale Verteilung für die Nutzer sichtbar gemacht und gelten damit als bindend.

Bei Änderungen an den datenschutzrechtlichen oder persönlichen Rechten wird die erneute schriftliche Einverständniserklärung der Nutzer eingeholt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Nutzungs-ordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsordnung als lückenhaft erweist.

Erklärung zur Nutzung der IT-Services Internet und Schul-Cloud

Die „Nutzungsordnung für die IT-Services der Käthe-Kollwitz-Schule Langenselbold“ und die darin enthaltenen Regelungen sowie Haftungsaspekte habe ich zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich zur Nutzung der von den KKS zur Verfügung gestellten IT-Services im Sinne der in dieser Nutzungsordnung angeführten Regelungen.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Nutzung der IT-Services personenbezogene Daten durch die KKS und deren beauftragte Dienstleister erhoben und verarbeitet werden, die KKS und gegebenenfalls deren beauftragte Dienstleister den Datenverkehr (Art der Aktivität, Zeitpunkt der Aktivität, Nutzer- bzw. Computerkennung) protokollieren darf, durch Stichproben überprüft und dass die Daten in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch nach einem halben Jahr gelöscht werden. Mit dem Einsatz technischer Aufsichtsinstrumente (beispiels-weise Internetfilter) bin ich einverstanden.

Die Bedingungen zur Schul-Cloud der KKS habe ich zur Kenntnis genommen. Mir ist bewusst und ich bin damit einverstanden, dass von mir gespeicherten Daten auf den Servern des Cloud-Betreibers auf Basis von Microsoft 365 abgelegt werden. Daher beauftrage ich die KKS mit der Einrichtung eines Nutzerkontos für mich innerhalb der Schul-Cloud.

Ich bin zudem damit einverstanden, dass bei der Nutzung des KKS IT-Service Internet zu privaten Zwecken die Internetaktivitäten durch Stichproben inhaltlich kontrolliert und protokolliert werden.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Im Fall des Widerrufs meiner Einwilligung verliere ich das Recht, die KKS IT-Services Internet und Schul-Cloud zu privaten Zwecken zu nutzen. Aus dem Widerruf entstehen keine Nachteile bei der Bewertung von schulischen Leistungen.

Die mit dieser Anlage erteilten Einwilligungen zur Verarbeitung meiner privaten Daten werden nur wirksam, wenn ich die genannten IT-Services „Internet“ (Kapitel 6) oder „Schul-Cloud“ (Kapitel 7) tatsächlich nutze. Sie gelten ausdrücklich nicht für die IT-Nutzung außerhalb der schulischen IT-Systeme.

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit den beiden Links haben Sie Zugriff zum:

  1. Schulportal 
  2. Office365 (@kks-langenselbold.de Adresse)

Erklärvideo zur Anmeldung von Office 365

Nutzungsordnung IT

Des Weiteren finden Sie unter dem folgenden Link hilfreiche Informationen zum Kinder- und Jugendmedienschutz zusammengefasst auf einer Edumap.

 

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