Abschlüsse
Term | Definition |
---|---|
Abschlüsse | An der Käthe-Kollwitz-Schule (integrierte / schulformübergreifende Gesamtschule) können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufen 5-10) erworben werden. Nachstehend sind die grundlegenden Bedingungen zum Erreichen der jeweiligen Abschlüsse aufgeführt. Jeder Abschluss wird jedoch individuell berechnet. Der Hauptschulabschluss wird erreicht nach Jahrgangsstufe 9 (oder nach Jahrgangsstufe 10). Dazu sind mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) notwendig. In den Fächern mit Kursunterricht sind ausreichende Leistungen in C-Kursen Voraussetzung. Außerdem wird eine Abschlussprüfung (Deutsch, Mathematik und Englisch) absolviert. Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 und besser in der Gesamtleistung wird der qualifizierende Hauptschulabschluss zuerkannt. Die Abschlussprüfung bestimmt ca. zu einem Drittel die Leistungen im Abschlussjahr. Der Mittlere Bildungsabschluss kann nach dem 10. Schulbesuchsjahr erworben werden. Dazu müssen bei einer Dreierdifferenzierung (A-,B-, C-Kurse) mindesten 2 Kurse auf der mittleren Anspruchsebene, also B-Kurse, erfolgreich abgeschlossen werden. Bei einer Zweierdifferenzierung (Grund – und Erweiterungskurse) sind zwei E-Kurse erfolgreich zu besuchen. Eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Präsentationsprüfung sind ebenfalls erfolgreich abzulegen. Die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (mit Abschlussziel Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird dem Lernenden zuerkannt, wenn er mindesten drei Kurse der höchsten Anspruchsebene erfolgreich abschließt. Das individuelle Abschlussprofil mit allen Details wird in der Tendenzmitteilung ab Jahrgansstufe 8 und in Beratungsgesprächen genau erläutert. Laufbahnberatungsgespräche finden darüber hinaus in Jahrgangsstufe 9/10 statt, teilweise unter Einbeziehung der Agentur für Arbeit. Es gelten die Ausgleichsregelungen der Verordnung über die Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen. Siehe auch: Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 14. Juni 2005 (ABl. S. 438; ber. S. 579), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. August 2011 (ABl. S. 582) |